Besonderheiten von VL
VL werden langfristig angelegt. Das heißt, dass die VL-Verträge je nach Anlageform i. d. R. 6 bis 7 Jahre bespart werden - daran anschließend gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. In dem Sparzeitraum darf also nur gespart werden, während der Sperrfrist "ruht" das Geld. Nach der Sperrfrist steht einem das angesparte Geld dann zur Verfügung. Du musst diesen Ablauf nicht einhalten, wenn du keine staatliche Arbeitnehmersparzulage erhältst oder erhalten möchtest.
Anlageformen für VL
VL kannst du in unterschiedliche Anlageformen fließen lassen, zum Beispiel in Banksparpläne, Bausparverträge, Fondssparpläne oder auch in einen ETF-Sparplan. Wenn du dich für eine Anlageform entschieden hast, wird der Betrag automatisch von deinem Arbeitgeber auf diese eingezahlt. Hierfür musst du die Zahlung der VL unter Angabe deiner gewählten Anlageform schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Den Antrag dafür erhältst du i. d. R. bei dem Anbieter deines VL-Vertrages.
Arbeitnehmersparzulage
Wenn dein Arbeitgeber nicht den maximalen Betrag von 40 Euro entrichtet, kannst du den VL-Betrag selbst aufstocken. Dies gibst du einfach in dem schriftlichen Antrag an, den du bei deinem Arbeitgeber einreichen musst. Dein Arbeitgeber überweist dann den Gesamtbetrag an den Anbieter. Ein Aufstocken macht Sinn, wenn dein Arbeitgeber nur einen geringen Anteil zahlt und du mit einer höheren Summe sparen möchtest oder wenn du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast und die maximale Förderung erhalten möchtest. Wenn du die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen möchtest, kannst du diese (jährlich) über deine Steuererklärung beantragen. Du erhältst dann von deinem Anbieter eine Bestätigung, die du mit der Steuererklärung gemeinsam einreichst. Beachte bitte, dass dein Vertrag in jedem Fall die Spar- und Sperrzeit einhalten muss, damit du in den Genuss der staatlichen Förderung kommen kannst. Die staatliche Förderung erhältst du dann nach der Sperrfrist.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro, bei Zusammenveranlagten 40.000 Euro, nicht überschreitet (bei Fondssparplänen). Bei Abschluss eines Bausparvertrages liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 € für Ledige und 35.800 € für Verheiratete. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage liegt bei 9 % oder 20 %, je nach Anlageform. Bausparverträge erhalten eine 9 %ige staatliche Förderung (bei einem Förderhöchstbetrag von 470 Euro/Jahr), alle weiteren Anlageformen eine 20 %ige Förderung (bei einem Förderhöchstbetrag von 400 Euro/Jahr).
Bevor du einen Vertrag bei einem Anbieter abschließt, solltest du dich im Voraus informieren, ob du bei diesem die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen kannst.
VL in ETFs anlegen
Mit der Anlage von VL in ETFs wählst du eine der renditestärksten Möglichkeiten, um deine VL anzulegen. Das Prozedere ist allerdings ein wenig anders, als bei normalen ETF-Sparplänen, da nicht jeder ETF VL-fähig ist und auch nicht jeder Broker das Investieren der VL anbietet.
Wenn du deine VL in ETF anlegen möchtest gehst du i. d. R. folgendermaßen vor:
Anbieter für VL-ETF-Sparpläne
Es gibt nur wenige Anbieter, die das Anlegen von VL in ETFs ermöglichen. Diese sind derzeit finvesto, comdirect und OSKAR. Die Anbieter unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Konditionen. In der Tabelle habe ich dir die Konditionen der drei Anbieter aufgeführt:
Bei den drei Anbietern gibt es VL-sparplanfähige ETFs. Aber nicht jeder dieser ETFs ist auch zulagenberechtigt. Kommt für dich die staatliche Förderung in Frage kommen, dann solltest du insbesondere bei der Wahl des ETFs auch darauf achten. Bei dem Anbieter OSKAR hast du keine Mindestlaufzeit des VL-Sparplans und somit auch keine Sperrfrist, hier kannst du jederzeit über dein Geld verfügen - bei OSKAR erhältst du aber auch keine staatliche Förderung.
Fazit
Wenn du Anspruch auf VL hast, dann solltest du dir diese Zahlung deines Arbeitgebers nicht entgehen lassen. In meinen Augen ist ein VL-ETF-Sparplan eine sinnvolle Ergänzung zu einem normalen ETF-Sparplan (und eine sinnvollere Alternative, im Vergleich zu Anlageformen, die wenig Zinsen/Rendite versprechen).
Ich hebe bewusst hervor, dass ich einen VL-ETF-Sparplan als eine gute Ergänzung zu einem normalen ETF-Sparplan sehe, insbesondere, weil reguläre ETF-Sparpläne noch einige Vorteile mehr bieten:
Falls du gerne in ETFs investieren möchtest, aber nicht weißt, wie du starten sollst, kann ich dir von Herzen meinen ETF-Erfolgskurs empfehlen, der am 01.02.2022 startet.