Wohngeld
Am 1. Januar 2023 kam die Wohngeldreform.
Mehr Menschen erhalten nun das Recht auf Wohngeld. Im Jahr 2022 waren noch 600.000 Haushalte anspruchsberechtigt. 2023 sind es knapp 2 Millionen Haushalte. Der durchschnittliche Betrag erhöht sich von 180 Euro auf 370 Euro.
Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit einem Einkommen, das knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Z.B. Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Senior*innen.
Kindergeld
Ab 2023 erhöht sich das Kindergeld pro Kind auf 250 Euro im Monat.
Abschreibungsregeln
Der Bund unterstützt mit steuerlichen Anreizen den klimagerechten Wohnungsbau.
Am 1. Januar 2023 wurde der AfA-Satz (Absetzung für Abnutzung) für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 Prozent angehoben. Dadurch können innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen abgesetzt werden. Der Deckel liegt bei 4.800 Euro/m2, maximal können 2.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Einhaltung des energetischen GebäudestandardsEffizienzhaus 40 / Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Ertragssteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, Besitzer kleinerer Photovoltaikanlagen steuerlich zu entlasten. Das erfreuliche ist, dass diese Änderung rückwirkend zum 01.01.2022 gilt.
Das Ziel ist die Förderung erneuerbarer Energien.
Gas- und Strompreisbremse
Um die Bürger'*innen zu entlasten, hat die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremse beschlossen, die zum 01.01.2023 gilt. Die Umsetzung erfolgt erst im März, dann aber rückwirkend für Januar und Februar.
Bei 80 % des bisherigen Gas-Verbrauches liegt der Deckel bei 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Wärmekunden liegt der Deckel bei 9,5 Cent.
Bei Strom werden 80 % des bisherigen Verbrauchs mit 40 Cent gedeckelt.
Alle anderen Nutzer, die nicht mit Strom oder Gas heizen, erhalten eine alternative Entlastung.
Bargeld- und Kryptoverbot bei Immobilienverkäufen
Die Zahlung vom gesamten Kaufpreis in bar oder mit Kryptowährungen ist nicht mehr erlaubt.
Teilbeträge dürfen weiterhin so beglichen werden.
CO2-Steuer
Die CO2-Steuer wird seit 2021 erhoben. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten alleine tragen. Dies soll sich nun durch eine faire Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Miter*in und Vermiter*in ändern.
Und es gilt: Je klimaschädlicher das Haus, desto höher ist der Vermieteranteil (bis zu 95 %).
Erbschaftssteuer
Die Bewertung der vererbten Immobilien ändert sich in vielen Fällen zu ungunsten der Erben ab diesem Jahr.
Hierzu wird ab 2023 der Verkehrswert des Hauses ermittelt, beim Sachwertverfahren wird die Nutzungsdauer verlängert und der Faktor erhöht.
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